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"Wenn ein Kind stirbt, weiß man, dass Raum und Zeit Zustand sind, und man vermag nur zu knien, sein Kind im Sterben zu erreichen" Elke Lasker-Schüler |
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"Sternenkinder" | ||||
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Der Tod eines Kindes in der Schwangerschaft, sei es in einer frühen oder späten Phase oder vor, während oder kurz nach der Geburt, stürzt Familien Mütter, Väter, Geschwister und Großeltern in tiefe Trauer. Sie haben nicht nur ihr Baby verloren, sondern auch Hoffnungen, Wünsche, Sehnsüchte und Erwartungen, die sie mit diesem Kind verbunden haben. Für "Sternenkinder", deren Leben erlosch, bevor es gelebt werden durfte gilt nicht, was für jeden anderen Menschen gilt: die Selbstverständlichkeit einer würdevollen Beisetzung. |
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Erst auf Nachfrage erfahren viele Eltern vom Arzt oder der Hebamme, dass überhaupt die Möglichkeit besteht, ihr "Sternenkind" zu beerdigen. Unter einer Totgeburt versteht man die Geburt eines im Mutterleib oder während der Geburt verstorbenen Kindes über 500 Gramm. Das Baby wird standesamtlich registriert, unterliegt jedoch bis zu einem Gewicht von 1000 Gramm nicht in allen Bundesländern der Bestattungspflicht. Es ist jedoch in allen Bundesländern möglich, die totgeborenen Kinder unter 1000 Gramm zu bestatten. Mittlerweile wird auf Wunsch eines Verfügungsberechtigten (im Erlebensfall wäre es der Erziehungsberechtigte gewesen) der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen. |
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![]() Im Winter |
Angebot des Vereins:
Ehrenamtliche Mitglieder beraten Eltern im Trauerfall, erläutern den Ablauf einer Beisetzung, helfen beim Ausfüllen der Formulare und bieten an, das Kind
mit einer Einverständniserklärung abzuholen (unter
1000 gr. ist kein Bestatter notwendig).
Bei der Auswahl oder Herstellung
kleiner kostengünstiger Schatullen als letztem Ruhebettchen sind wir gerne behilflich.
Gestaltungshilfen:
Anmeldung für Beratung: Bitte geben Sie eine Tel.-Nr. an, damit sich ein Berater zur Terminabsprache melden kann. |
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| Information der Verwaltung:
Die Friedhofskosten betragen: Darin eingeschlossen ist die Grabnutzungsgebühr für 20 Jahre, die Gebühr für die Erdbestattung, die stille Abschiednahme in der Kapelle (bis 15 Min.) oder an der Grabstätte, die bestehende Einfassung der Grabstätte und ein kleines Namensschild (mit Grabstellennummer). Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 20 Jahren ist eine Verlängerung nicht möglich.
(Außerdem bietet die Kirchhofsverwaltung je nach Wunsch den Hinterbliebenen
die Nutzung der Friedhofskapelle für eine Abschiednahme bis 30 Min für 85 EUR und
eine musikalische Begleitung durch einen Organisten für zusätzlich 38 EUR an) |
Die Kirchhofsverwaltung benötigt eine Anmeldung der Beerdigung mit
Bestätigung der Kostenübernahme
und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Klinik für diejenigen Sternenkinder, die unter
1000 gr. schwer und daher nicht bestattungspflichtig sind.
Für weitere Informationen und einen Bestattungstermin wenden Sie sich bitte an:
Weitere Informationen zu "Garten der Sternenkinder"
Anmeldeformular für die Beerdigung
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Rechte der Eltern, wenn ein Baby stirbt:
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Hilfreiche Seiten:
Initiative Regenbogen "Glücklose Schwangerschaft" e.V.
Verwaiste Eltern Berlin
Verwaiste Eltern Bundesverband
Homepage verwaister Eltern
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Bestatter, mit dem der Kirchhof zusammenarbeitet > www.charon-bestattungen.de
Kindertrauer
Hilfe im Trauerfall / Adressen
"Kindertotenlieder" - Gedichte von Friedrich Rückert |
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| "Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne,
weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen
können! " Antoine de Saint-Exupéry
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![]() Postkartenmotiv |
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Bilder: kenb.org, © EFEU e.V. | ||||
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