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"Wenn ein Kind stirbt, weiß man, dass Raum und Zeit Zustand sind, und man vermag nur zu knien, sein Kind im Sterben zu erreichen"

Elke Lasker-Schüler

"Sternenkinder"

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Der Tod eines Kindes in der Schwangerschaft, sei es in einer frühen oder späten Phase oder vor, während oder kurz nach der Geburt, stürzt Familien — Mütter, Väter, Geschwister und Großeltern — in tiefe Trauer. Sie haben nicht nur ihr Baby verloren, sondern auch Hoffnungen, Wünsche, Sehnsüchte und Erwartungen, die sie mit diesem Kind verbunden haben.

Für "Sternenkinder", deren Leben erlosch, bevor es gelebt werden durfte gilt nicht, was für jeden anderen Menschen gilt: die Selbstverständlichkeit einer würdevollen Beisetzung.

Erst auf Nachfrage erfahren viele Eltern vom Arzt oder der Hebamme, dass überhaupt die Möglichkeit besteht, ihr "Sternenkind" zu beerdigen. Unter einer Totgeburt versteht man die Geburt eines im Mutterleib oder während der Geburt verstorbenen Kindes über 500 Gramm. Das Baby wird standesamtlich registriert, unterliegt jedoch bis zu einem Gewicht von 1000 Gramm nicht in allen Bundesländern der Bestattungspflicht. Es ist jedoch in allen Bundesländern möglich, die totgeborenen Kinder unter 1000 Gramm zu bestatten. Mittlerweile wird auf Wunsch eines Verfügungsberechtigten (im Erlebensfall wäre es der Erziehungsberechtigte gewesen) der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.

 


Im Winter

Eine Grabstelle auf dem Feld der Abt "K" können Sie zusammen mit uns aussuchen. Seit 2017 sind die Beisetzungen im Feld Sternenkinder VII und  auch Beisetzungen im Feld Sternenkinder VI (in Rasen)

Bei der Auswahl oder Herstellung kleiner kostengünstiger Schatullen als letztem Ruhebettchen sind wir gerne behilflich. Für anschließende Trauerfeiern stehen die Vereinsräume im 1. Stock über dem Café finovo zur Verfügung.

Gestaltungshilfen:
Grabsteine und Behältnisse > Pop up

Anmeldung für Beratung:

Tel.: 030 / 781 1850 

Öffnungszeiten der Verwaltung
Mo, Di,Do, Fr 09.00 bis 13.00 Uhr - Mittwochs geschlossen


krueger (at) zwoelf-apostel-berlin.de

Information der Verwaltung:

Die Friedhofskosten für GdStK  VI betragen: 

657,75 €    (Lebensalter 0-12 Monate)

Darin eingeschlossen ist die Grabnutzungsgebühr für 20 Jahre, die Gebühr für die Erdbestattung, die stille Abschiednahme in der Kapelle (bis 15 Min.) oder an der Grabstätte, die bestehende Einfassung der Grabstätte und ein kleines Namensschild (mit Grabstellennummer). Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 20 Jahren ist eine Verlängerung nicht möglich.

(Außerdem bietet die Kirchhofsverwaltung je nach Wunsch den Hinterbliebenen die Nutzung der Friedhofskapelle für eine Abschiednahme bis 30 Min für 85 EUR und eine musikalische Begleitung durch einen Organisten für zusätzlich 38 EUR an)

Die Friedhofskosten für GdStK III (Rasen) betragen: 

782,75 €

Bestattungsgebühren inkl. Trägergebühren, Stilles Gedenken in der Kapelle für die Dauer von bis zu 15 Minuten, Erstgestaltung incl. 20 Jahre Rasenpflege bei Reihenstellen. Namensinschrift auf Natursteinplatte.

Die Kirchhofsverwaltung benötigt eine Anmeldung der Beerdigung mit Bestätigung der Kostenübernahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Klinik für diejenigen Sternenkinder, die unter 1000 gr. schwer und daher nicht bestattungspflichtig sind.
Diese Unterlagen zur Unterschrift bekommen Sie in der Friedhofsverwaltung.

Für Informationen und einen Bestattungstermin wenden Sie sich bitte an:
Kirchhofsverwaltung Zwölf Apostel
Kolonnenstr. 24-25
10829 Berlin
Tel.: 030 / 781 1850 , Mo-Fr 8-14 Uhr
Fax: 030 / 788 34 35
kirchhoefe (at) zwoelf-apostel-berlin.de

Weitere Informationen zu "Garten der Sternenkinder"
>www.zwoelf-apostel-berlin.de/
kirchhoefe/index64d.shtml

Anmeldeformular für die Beerdigung
>www.zwoelf-apostel-berlin.de/
download/kh_kostenuebernahme_beisetzung.pdf

 

 

Rechte der Eltern, wenn ein Baby stirbt:

  • Die Gelegenheit zu haben, sein Baby zu sehen und zu berühren. Jederzeit, vor und nach dem Tod.
  • Dass Fotos von dem Baby gemacht werden, die den Eltern gegeben werden oder für sie auf die Seite getan werden, bis sie diese zu sehen wünschen.
  • So viele Erinnerungen wie möglich zu erhalten, Ultraschallbilder, Aufnahmen der Herztöne, Photos, Geburtsarmband, Haarlocke, Hand- und Fußabdrücke, etc.
  • Ihrem Kind einen Namen geben zu dürfen.
  • Religiöse und kulturelle Bräuche einzuhalten.
  • Von ausgebildetem Personal umgeben zu werden, das Gefühle, Gedanken und Glauben respektiert.
  • So oft wie möglich zusammen zu sein während dem Krankenhausaufenthalt.
  • Zeit alleine mit dem Baby zu haben, damit persönliche Bedürfnisse gestillt werden können.
  • Eine Obduktion zu verlangen oder zurückzuweisen.
  • Eine Aufklärung in verständlichen Ausdrücken zu bekommen über den Zustand ihres Babys, seine Todesursache. Dazu gehören auch der Obduktionsbericht und andere es betreffende Unterlagen.
  • Ein Ritual, eine Beerdigung oder eine Einäscherung planen zu dürfen, je nach Rechtslage. Nach ihrem eigenen Glauben oder Kultur.
  • Informationen über mögliche Hilfe für den Trauerprozess zu bekommen

Hilfreiche Seiten:

Elterngruppe St. Matthäus  gestaltet mehrere Veranstaltungen im Jahr auf diesem Friedhof:

>> erste-hilfe-koefferchen.com



 Initiative Regenbogen "Glücklose Schwangerschaft" e.V.
> www.initiative-regenbogen.de

Verwaiste Eltern Bundesverband
> www.veid.de

Homepage verwaister Eltern
> www.leben-ohne-dich.de

Hilfe im Trauerfall / Adressen
> www.kindergrabmal-portal.de


"Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können! "

Antoine de Saint-Exupéry
Der kleine Prinz

Postkartenmotiv

 


Dekoration Kapelle  Sternenkindertag Dezember 2015

 

Bilder: © EFEU e.V.